Die Federal Communications Commission hält den Hammer über das Rundfunkfernsehen und zieht eine harte Linie darüber, was im Fernsehen gesagt werden darf. Konkret verbietet die Behörde Sprache oder Material zwischen 6 und 22 Uhr. die Sexual- oder Ausscheidungsorgane oder -aktivitäten auf eine Weise darstellen, die nach zeitgenössischen Gemeinschaftsmaßstäben offensichtlich anstößig ist. Aber hier ist der Haken: Dieses Vorgehen gilt ausschließlich für das Rundfunkfernsehen. Kabel- und Internet-Streaming-Plattformen agieren in einem anderen Universum, völlig frei von diesen spezifischen Zwängen der Unanständigkeit.

Selbst wenn diese Regeln gelten, verstoßen Rundfunksender ständig gegen sie. Manchmal ist es Zufall. Manchmal ist es eine bewusste Austestung von Grenzen. Die Folgen sind unvorhersehbar. Manche Sender zahlen hohe Bußgelder. Andere sehen, dass die FCC mit den Schultern zuckt und es ablehnt, Strafen durchzusetzen.

Nehmen wir zum Beispiel Bono. Im Jahr 2003 nutzte der U2-Frontmann das F-Wort als Verstärker bei der Verleihung der Golden Globe Awards. Es handelte sich nicht um eine sexuelle Handlung. Die FCC stimmte zunächst zu und entschied, dass Bono nicht gegen die Vorschriften verstoßen habe, weil der Kontext nicht mit dem Verbot übereinstimmte. Dann kam die Gegenreaktion. Janet Jacksons berüchtigter Auftritt in der Halbzeitshow des Super Bowl im Jahr 2004 brachte die Agentur in Aufruhr. Unter dem Druck unzähliger Beschwerden änderte die FCC ihre Haltung gegenüber Bono. Sie kamen zu dem Schluss, dass er gegen die Regeln verstoßen hatte. Sie haben ihm immer noch keine Geldstrafe auferlegt.

Diese Inkonsistenz zwingt Netzwerke dazu, kreativ zu werden. Da ihnen eine klare Anleitung fehlt, verstecken sie Obszönitäten oft im Hintergrundgeräusch, indem sie Taxihupen oder Jubelschreie über die Worte tönen, um technisch gesehen dem Wortlaut des Gesetzes zu entsprechen und dennoch die Sprache durchscheinen zu lassen.

Erschwerend kam hinzu, dass sich die Rechtslandschaft im Jahr 2012 veränderte. Der Oberste Gerichtshof hob Geldstrafen für „flüchtige Schimpfwörter oder Nacktheit“ auf. Wichtig ist, dass das Gericht eine solche Formulierung nicht für zulässig erklärt hat. Sie bestraft lediglich die FCC dafür, dass sie die Rundfunkveranstalter nicht ordnungsgemäß über die Verschärfung ihrer Standards informiert hat. Es war ein Schlag aufs Handgelenk, kein grünes Licht.

Ohne neue Klarheit seitens der Agentur herrscht Verwirrung. Wie der Reporter der New York Times, Edward Wyatt, fragte: Sollten Eltern ihrem Achtjährigen die Ohren zuhalten, wenn Cher in einer Live-Preisverleihung auftritt, oder können sie darauf vertrauen, dass die Sender die unanständigen Inhalte zensieren?

Die Selbstregulierung hat die Lücke nicht geschlossen. Initiativen wie die von Clear Channel vorgeschlagene „Commission for Responsible Broadcasting“ haben nie Anklang gefunden, insbesondere in der unregulierten Kabelwelt. Auch die Rundfunkveranstalter haben wenig Anreiz, sich selbst zu überwachen. Wenn Sie unerwünschte Sprache im Fernsehen vermeiden möchten, liegt die Macht in Ihren Händen. Überprüfen Sie die Kanalblockierungs- und Datenschutzeinstellungen Ihres DVR oder Ihrer Kabelbox. Der Rest ist dem Zufall überlassen.

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